Geschäftsbedingungen

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) Scandinavian Dreams (nachfolgend: „Scandinavian Dreams“) ist im Handelsregister unter der Nummer 84800577 eingetragen und hat ihren Sitz am Marktplein 5 (5296NA) in Esch, Niederlande.

Geschäftsbedingungen

 

Artikel 1 - Begriffe

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.

2. Scandinavian Dreams: Scandinavian Dreams vermittelt den Abschluss von Verträgen über Reisdienstleistungen für den Reisenden, einschließlich der Vermietung von Unterkünften und der Buchung von Bootsreisen, Skipässen, Skiausrüstung, Skikursen, Husky-Safaris und allen damit verbundenen Dienstleistungen im weitesten Sinne.

3. Reisender: die natürliche Person, die einen Vertrag über Reisdienstleistungen mit Scandinavian Dreams abschließt.

4. Angebot: jedes Angebot an den Reisenden zur Erbringung von Reisdienstleistungen durch Scandinavian Dreams.

5. Reisdienstleistungen: die Vermietung von Unterkünften und die Buchung von Bootsreisen, Skipässen, Skiausrüstung, Skikursen, Husky-Safaris und allen damit verbundenen Dienstleistungen im weitesten Sinne.

6. Vertrag: der Vertrag über Reisdienstleistungen zwischen dem Reisenden und Scandinavian Dreams.

 

Artikel 2 - Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Scandinavian Dreams, jeden Vertrag zwischen Scandinavian Dreams und dem Reisenden sowie für jede Reisdienstleistung, die von Scandinavian Dreams angeboten wird.

2. Bevor ein Vertrag geschlossen wird, erhält der Reisende Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte dies aus sachlichen Gründen nicht möglich sein, wird Scandinavian Dreams dem Reisenden mitteilen, wie dieser die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.

3. Es ist nicht zulässig, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und spätere Aufträge des Reisenden.

5. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404 BW und 7:407 Absatz 2 BW ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „sie/ihr“ verwiesen wird, ist dies auch als Verweis auf „er/ihm/sein“ zu verstehen, sofern und soweit dies zutrifft.

 

Artikel 3 - Das Angebot

1. Alle von Scandinavian Dreams gemachten Angebote sind unverbindlich, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot zeitlich begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot vermerkt.

2. Scandinavian Dreams ist nur an ein Angebot gebunden, wenn dieses vom Reisenden schriftlich innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfrist bestätigt wird.

3. Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Reisedienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend spezifiziert, sodass der Reisende in der Lage ist, eine fundierte Beurteilung des Angebots vorzunehmen. Wenn die tatsächliche Situation von den gezeigten Bildern und/oder Angaben abweicht, wird dies ausdrücklich im Angebot vermerkt, damit der Reisende klar informiert wird.

4. Angebote oder ein erneutes Angebot gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.

5. Wenn die Anzahl der Personen, die an einer bestimmten Reisedienstleistung teilnehmen können, begrenzt ist oder wenn andere Einschränkungen oder Bedingungen für die Reisenden gelten, wird dies im Angebot enthalten sein.

6. Ein Angebot von Scandinavian Dreams wird auf Initiative des Reisenden erstellt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Reisedienstleistungen von Dritten. Ein erstelltes Angebot verpflichtet Scandinavian Dreams nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Leistungen zu einem entsprechenden Anteil des angegebenen Preises.

7. Scandinavian Dreams ist nach der Abgabe eines Angebots berechtigt, dieses vom Reisenden zurückzuziehen und ihre Preise zu überprüfen, wenn die Preiserhöhung eine direkte Folge von Preisänderungen ist, auf die Scandinavian Dreams keinen Einfluss hat.

 

Artikel 4 - Der Reservierungsauftrag für eine Reisedienstleistung

1. Wenn der Reisende einen Auftrag im Allgemeinen bei Scandinavian Dreams erteilt, wird Scandinavian Dreams den Reisenden informieren und/oder beraten und gegebenenfalls eine für den Reisenden gewünschte Reisedienstleistung reservieren. Der Reisende ist gegenüber Scandinavian Dreams verpflichtet, sobald der Reisende einen Auftrag an Scandinavian Dreams erteilt hat, auch wenn der Reisende noch keine Bestätigung erhalten hat.

2. Aufgrund des Vertrages ist der Reisende verpflichtet, alle für die Erbringung der Reisedienstleistungen relevanten Daten über sich selbst sowie seine Mitreisenden zu übermitteln, einschließlich besonderer Informationen (körperlicher und/oder geistiger Zustand) der Mitreisenden.

3. Etwaige Preise für reservierte Reisedienstleistungen können nicht garantiert werden. Gemäß den Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters können diese Preise geändert werden. Scandinavian Dreams hat darauf keinen Einfluss.

4. Im Falle von Fährverkehr wird Scandinavian Dreams die Identität der Reederei bekannt geben.

 

Artikel 5 - Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Reisende ein Angebot von Scandinavian Dreams annimmt, indem er ein unterzeichnetes Exemplar (gescannt oder original) an Scandinavian Dreams zurücksendet oder ausdrücklich und unmissverständlich per E-Mail seine Zustimmung zum Angebot gibt.

2. Der Reisende muss mindestens 18 Jahre alt und voll handlungsfähig sein, um einen Auftrag an Scandinavian Dreams zu erteilen.

3. Der Reisende ist verpflichtet, die richtigen Informationen zu übermitteln (auch wenn er im Namen mehrerer Reisender eine Buchung vornimmt), auf deren Grundlage der Vertrag gemäß Titel 7A Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erstellt wird. Der Reisende haftet für die Erfüllung aller Verpflichtungen in Bezug auf alle (Mit-)Reisenden des Vertrages.

4. Scandinavian Dreams ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Reisende vernünftigerweise hätte erwarten können oder verstehen musste, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Reisende kann keine Rechte aus diesem Fehler oder Schreibfehler ableiten.

5. Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Reisende, sofern verfügbar, spätestens 24 Stunden vor Abreise Informationen zu den erforderlichen Reisedokumenten. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, zusätzliche Informationen einzuholen und diese aktuell zu halten. Wenn der Reisende diese Informationen innerhalb dieser Frist nicht erhält, muss er selbst Kontakt mit Scandinavian Dreams aufnehmen.

6. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Dokumente während der Reisedienstleistung bei sich zu haben. Falls der Reisende aufgrund fehlender Informationen den Reisedienst ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen kann, trägt der Reisende die Kosten hierfür, es sei denn, Scandinavian Dreams hat ausdrücklich für die entsprechenden Dokumente zu sorgen und ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen.

7. Wenn der Vertrag von mehreren Reisenden abgeschlossen wird, haftet jeder Reisende einzeln und gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

 

Artikel 6 - Stornierung des Vertrages

1. Der Reisende ist jederzeit berechtigt, den Vertrag vor Beginn der Reisedienstleistungen per E-Mail zu kündigen. Im Falle einer Stornierung ist der Reisende verpflichtet, sämtliche Schäden zu ersetzen, die Scandinavian Dreams aufgrund der Stornierung entstehen, einschließlich der bereits vereinbarten standardisierten Stornogebühr. Die Stornierungsfristen für die verschiedenen Reisedienstleistungen dienen als Richtlinie und werden im Folgenden näher erläutert:

Bootsfahrt:

Wenn Sie ein flexibles Bootsticket gebucht haben und die Stornierung mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit bei uns eingeht, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des von Ihnen bezahlten Betrags. Der Betrag wird über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Wenn Sie ein Economy-Bootsticket zu einem ermäßigten Tarif gebucht haben, erhalten Sie keine Rückerstattung oder Entschädigung. Bei Stornierung eines Economy-Tickets, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, sind Sie als Reisender verpflichtet, den vollen Reisepreis zu zahlen.

Unterkünfte für bis zu 15 Personen:

Wenn der Vertrag 60 Tage oder mehr vor der Ankunft abgeschlossen wurde, kann die Buchung bis zu 60 Tage vor der Ankunft kostenlos storniert werden. Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung des von Ihnen bezahlten Betrags. Der Betrag wird über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Wenn der Vertrag innerhalb von 60 Tagen vor der Ankunft abgeschlossen wurde, kann dieser Vertrag innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung nach diesen 3 Tagen wird keine Rückerstattung gewährt, und Sie sind als Reisender verpflichtet, den vollen Reisepreis zu zahlen.

Unterkünfte für mehr als 15 Personen:

Wenn der Vertrag vor dem 15. Juni abgeschlossen wurde, kann die Buchung bis zu 90 Tage vor der Ankunft kostenlos storniert werden. Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung des von Ihnen bezahlten Betrags. Der Betrag wird über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Wenn der Vertrag nach dem 15. Juni, aber 90 Tage oder mehr vor der Ankunft abgeschlossen wurde, kann die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung nach diesen 14 Tagen, jedoch 90 Tage oder mehr vor der Ankunft, wird eine Gebühr von 30 % des Gesamtpreises der Unterkunft erhoben. Bei einer Stornierung innerhalb von 90 Tagen vor der Ankunft wird keine Rückerstattung gewährt, und Sie sind als Reisender verpflichtet, den vollen Betrag zu zahlen.

Wenn der Vertrag innerhalb von 90 Tagen vor der Ankunft abgeschlossen wurde, kann dieser Vertrag innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung nach diesen 3 Tagen wird keine Rückerstattung gewährt, und Sie sind als Reisender verpflichtet, den vollen Betrag zu zahlen.

Reisedienstleistungen:

1. Grundsätzlich können Reisedienstleistungen nicht storniert werden, und der Reisende erhält keine Rückerstattung. Wir werden jedoch unser Bestes tun, um den bezahlten Betrag zurückzuerstatten. Dabei sind wir auf die Flexibilität unserer Partner angewiesen. Je schneller die Stornierung erfolgt, desto schneller kann Scandinavian Dreams hierbei helfen.

2. In der Vereinbarung können angemessene, standardisierte Kündigungsgebühren basierend auf dem Zeitpunkt der Beendigung/Stornierung des Vertrages vor Beginn der Reisedienstleistungen sowie den voraussichtlichen Einsparungen und Einnahmen aus der alternativen Nutzung der Reisedienstleistungen festgelegt werden. Wenn keine standardisierten Kündigungsgebühren vereinbart wurden, entspricht der Betrag der Kündigungsgebühr dem Preis des Vertrages abzüglich der Einsparungen und Einnahmen aus der alternativen Nutzung der Reisedienstleistungen. Auf Anfrage des Reisenden wird Scandinavian Dreams eine Aufschlüsselung des Betrags der Kündigungsgebühr bereitstellen.

3. Eine Stornierung des Vertrages während der Reisedienstleistungen ist nicht möglich.

4. Wenn unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Ausführung des Vertrages verhindern, ist Scandinavian Dreams berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Reisende wird unverzüglich darüber informiert, und Scandinavian Dreams wird versuchen, eine geeignete Lösung anzubieten.

5. Im Falle einer Stornierung des Vertrages ist der Reisende selbst für indirekte Kosten der Reisedienstleistungen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für die Reiseversicherung und etwaige Impfungen.

6. Eine Stornierung muss schriftlich an Scandinavian Dreams übermittelt werden. Scandinavian Dreams wird die Stornierung und die Stornogebühren innerhalb eines Werktages bestätigen.

7. Scandinavian Dreams hat das Recht, den Vertrag mit dem Reisenden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Reisende bei der Änderung eines Vertrages nicht mit einem vorgeschlagenen gleichwertigen Alternativangebot einverstanden ist. Der Reisende wird unverzüglich darüber informiert, und Scandinavian Dreams wird versuchen, eine geeignete Lösung anzubieten.

8. Rückerstattungen, wenn zutreffend, werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Bestätigung der Stornierung bearbeitet.

9. Wenn der Reisende den Vertrag storniert, ist dies nur möglich, wenn dies schriftlich erfolgt, zumindest per E-Mail an info@scandinaviandreams.eu unter Angabe des Namens und der Reservierungsnummer. Der Tag, an dem die Stornierung eingeht, gilt als das Datum der Stornierung.

 

Artikel 7 - Änderung des Vertrags

1. Eine Änderung des Vertrags durch den Reisenden ist nur möglich, wenn und soweit diese Änderungen von Scandinavian Dreams genehmigt und durchgeführt werden. Eine Änderung kann nur schriftlich eingereicht werden.

2. Wenn Scandinavian Dreams im Namen des Reisenden den Vertrag ändert, kann eine Servicegebühr von 50 € erhoben werden.

3. Jede Änderung muss per E-Mail an Scandinavian Dreams eingereicht werden. Scandinavian Dreams garantiert nicht, dass die gewünschte Änderung des Reisenden tatsächlich umgesetzt werden kann. Scandinavian Dreams wird dem Reisenden nach Erhalt des Änderungsantrags kurzfristig schriftlich mitteilen, ob der Antrag ausgeführt werden kann und, falls dies möglich ist, welche Auswirkungen dies auf den Reisepreis hat. Der Reisende muss der geänderten Vereinbarung zustimmen. Bei Zustimmung ist der Reisende verpflichtet, den geänderten Reisepreis innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

4. Scandinavian Dreams ist berechtigt, den Vertrag zu ändern, wenn es sich um kleinere, unbedeutende Änderungen handelt, und der Reisende muss hierüber nicht (rechtzeitig) informiert werden. Der Reisende ist verpflichtet, diese Änderung zu akzeptieren. Bei wesentlichen Änderungen wird Scandinavian Dreams dem Reisenden, wenn möglich, ein alternatives Angebot unterbreiten. Dieses Angebot muss mindestens gleichwertig sein. Der Reisende muss seine Entscheidung spätestens innerhalb von 24 Stunden bei dringenden Fällen (oder 48 Stunden, wenn die Reisedienstleistung 14 Tage oder später beginnt) nach der Mitteilung an Scandinavian Dreams bekannt geben. Wenn keine rechtzeitige Reaktion erfolgt, wird die Änderung als genehmigt angesehen.

5. Scandinavian Dreams hat auch das Recht, den Vertrag aufgrund von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen zu ändern. Scandinavian Dreams wird diese Änderung unverzüglich, jedoch so schnell wie möglich dem Reisenden mitteilen. Ab 14 Tagen vor der Abreise wird Scandinavian Dreams diese Änderung spätestens innerhalb von 24 Stunden dem Reisenden mitteilen.

6. Es ist möglich, dass der Reisende und/oder einer oder mehrere Reisende der Reisegruppe durch eine andere Person ersetzt werden (Ersatz). Der Reisende muss Scandinavian Dreams spätestens 14 Kalendertage vor der Abreise darüber informieren oder so frühzeitig, dass die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch von Scandinavian Dreams durchgeführt werden können. Scandinavian Dreams wird den Ersatz akzeptieren, wenn die betreffende Person die von Scandinavian Dreams im Rahmen des Vertrags geltenden Bedingungen sowie die (allgemeinen) Bedingungen der betreffenden (Unter-)Lieferanten und/oder Dienstleister erfüllt. Unabhängig davon, ob sich die Anzahl der Reisenden in der Gruppe verringert, bleiben der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende gemeinsam und einzeln gesamtschuldnerisch für die Zahlung des vereinbarten Reisepreises und etwaiger zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit dem Ersatz verantwortlich. Scandinavian Dreams wird die Person, die den Vertrag überträgt, über die tatsächlichen Kosten des Ersatzes informieren.

 

Artikel 8 - Laufzeit des Vertrages

1. Soweit zwischen dem Reisenden und Scandinavian Dreams ein Vertrag abgeschlossen wurde, richtet sich die Laufzeit dieses Vertrages nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.

2. Sowohl der Reisende als auch Scandinavian Dreams können den Vertrag wegen einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Erfüllung des Vertrages kündigen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen eingeräumt wurde, wobei diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Dies umfasst auch die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Reisenden.

3. Die Kündigung des Vertrages lässt die Zahlungsverpflichtungen des Reisenden unberührt, wenn Scandinavian Dreams zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Leistungen erbracht hat. Der Reisende ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

 

Artikel 9 - Durchführung der Dienstleistung

1. Scandinavian Dreams wird sich bemühen, die vereinbarte Reisedienst mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, wie es von einem guten Dienstleister erwartet werden kann. Scandinavian Dreams gewährleistet eine professionelle und unabhängige Dienstleistung. Alle Reisedienste werden auf Basis einer Bemühungsverpflichtung ausgeführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein Ergebnis vereinbart, das ausführlich beschrieben ist. Sollte ein Teil der Dienstleistung nicht gemäß der Vereinbarung ausgeführt werden können, wird Scandinavian Dreams soweit wie möglich dafür sorgen, dass diese Vereinbarungen dennoch erfüllt werden, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar.

2. Der Vertrag, auf dessen Grundlage Scandinavian Dreams die Reisedienste erbringt, ist maßgeblich für den Umfang und die Reichweite der Dienstleistung.

3. Die vom Reisenden bereitgestellten Informationen und Daten bilden die Grundlage, auf der die von Scandinavian Dreams angebotenen Reisedienste und Preise basieren. Scandinavian Dreams hat das Recht, ihre Dienstleistungen und Preise anzupassen, wenn die bereitgestellten Informationen falsch und/oder unvollständig sind.

4. Scandinavian Dreams ist berechtigt, zur Erbringung der Reisedienste nach eigenem Ermessen Dritte einzuschalten.

5. Die Ausführung der Reisedienste basiert auf den vom Reisenden bereitgestellten Informationen. Wenn diese Informationen geändert werden müssen, kann dies Auswirkungen auf eine möglicherweise festgelegte Planung haben. Scandinavian Dreams haftet niemals für die Anpassung des Zeitplans. Sollte der Beginn, der Fortschritt oder die Fertigstellung der Reisedienste verzögert werden, weil der Reisende beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht in dem gewünschten Format alle angeforderten Informationen geliefert hat, nicht ausreichend mitgewirkt hat, eine etwaige Anzahlung nicht rechtzeitig bei Scandinavian Dreams eingegangen ist oder aufgrund anderer Umstände, die in die Verantwortung und das Risiko des Reisenden fallen, eine Verzögerung auftritt, hat Scandinavian Dreams das Recht auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch eine Verzögerung aus den oben genannten Gründen entstehen, gehen zu Lasten und Risiko des Reisenden.

6. Für die Reisedienste gelten die folgenden ergänzenden Bestimmungen:

  • Im Falle einer mangelhaften Ausführung des Vertrages ist der Reisende verpflichtet, Scandinavian Dreams unverzüglich darüber zu informieren, damit sie rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um den Mangel zu beheben.

  • Wenn ein Teil der vereinbarten Reisedienste nicht mehr ausgeführt werden kann, muss Scandinavian Dreams eine gleichwertige qualitativ hochwertige Alternative anbieten, ohne hierfür zusätzliche Kosten zu berechnen. Sollte keine Alternative möglich sein, kann dem Reisenden eine Preisminderung angeboten werden. Der Reisende ist nicht verpflichtet, die Alternative zu akzeptieren. Der Reisende kann gegebenenfalls auch selbst eine Mangelbehebung vornehmen.

  • Der Reisende ist während der Ausführung des Vertrages eigenständig für sein Verhalten verantwortlich.

 

Artikel 10 - Reisediensten

1. Soweit vereinbart, kann Scandinavian Dreams auch zusätzliche Reisedienste wie einen Skipass, Skiausrüstung und ähnliches organisieren. Die Kosten für die Reisedienste werden dem Reisenden gemäß dem Angebot weiterberechnet.

2. Der Reisende muss Scandinavian Dreams rechtzeitig alle Besonderheiten mitteilen, die besondere Beachtung erfordern, damit Scandinavian Dreams die angeforderten Reisedienste entsprechend anpassen kann.

3. Sollte der Reisende mit den von Scandinavian Dreams oder von ihrem eingeschalteten Dritten erbrachten Reisediensten nicht zufrieden sein, muss er dies gemäß den Bestimmungen in Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig an Scandinavian Dreams melden.

4. Aufgrund der Natur der von Scandinavian Dreams angebotenen Reisedienste kann sie keine Garantie für Dienstleistungen übernehmen, die (mit) von den vor Ort herrschenden Wetterbedingungen abhängen, wie beispielsweise die Verfügbarkeit von Skipässen, Skilehrern, Ausrüstungen und ähnlichem. Soweit ein von Scandinavian Dreams angebotener Reisedienst von den örtlichen Wetterbedingungen abhängt, wird auf die Bestimmungen in Artikel 21 bezüglich höherer Gewalt und/oder auf die Bedingungen Dritter verwiesen, die von Scandinavian Dreams in die tatsächliche Ausführung der Reisedienste eingebunden sind.

 

Artikel 11 - Pflichten des Reisenden

1. Der Reisende ist verpflichtet, alle von Scandinavian Dreams angeforderten Informationen sowie relevante Anhänge und zugehörige Daten und Informationen rechtzeitig und/oder vor Beginn der Arbeiten und in der gewünschten Form bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße und effiziente Ausführung des Vertrages zu gewährleisten. Bei Versäumnis dieser Pflicht kann es vorkommen, dass Scandinavian Dreams nicht in der Lage ist, eine vollständige Ausführung und/oder Übergabe der betreffenden Leistungen zu realisieren. Die Folgen einer solchen Situation gehen stets zu Lasten und Risiko des Reisenden.

2. Scandinavian Dreams ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Reisenden bezüglich Änderungen der Informationen im Laufe der Zeit zu informieren. Ebenso ist Scandinavian Dreams nicht verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die von Scandinavian Dreams für Dritte zusammengestellt und/oder im Rahmen des Vertrages an Dritte weitergegeben werden.

3. Scandinavian Dreams kann, sofern dies für die Ausführung des Vertrages erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Bei Versäumnis dieser Pflicht ist Scandinavian Dreams berechtigt, ihre Arbeiten auszusetzen, bis die Informationen erhalten sind, ohne dass eine Haftung für etwaige Schäden gegenüber dem Reisenden besteht. Bei geänderten Umständen ist der Reisende verpflichtet, diese sofort, spätestens jedoch 3 Arbeitstage nach Bekanntwerden der Änderung, Scandinavian Dreams mitzuteilen.

4. Jeder Reisende ist selbst für sein Verhalten während der Teilnahme an den Reisediensten oder Aktivitäten verantwortlich.

 

Artikel 12 - Zusatzleistungen und Änderungen

1. Sollte sich während der Ausführung des Vertrages herausstellen, dass der Vertrag angepasst und/oder ergänzt werden muss oder auf Wunsch des Reisenden zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis des Reisenden zu erreichen, ist der Reisende verpflichtet, diese Zusatzarbeiten gemäß dem vereinbarten Tarif zu vergüten. Scandinavian Dreams ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Darüber hinaus kann Scandinavian Dreams vom Reisenden verlangen, dass hierfür ein separater Vertrag abgeschlossen wird.

2. Sofern für die Erbringung bestimmter Reisedienste ein Festpreis vereinbart wurde und die Ausführung dieser Reisedienste zu zusätzlichen (Eil-)Arbeiten führt, die vernünftigerweise nicht als im Festpreis enthalten angesehen werden können, ist Scandinavian Dreams berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Reisenden dem Reisenden in Rechnung zu stellen.

3. Sollte eine Änderung im Vertrag erforderlich sein, deren Ursache Scandinavian Dreams zuzurechnen ist, trägt Scandinavian Dreams die daraus resultierenden Schäden des Reisenden. Ist die Ursache der Änderung dem Reisenden zuzuschreiben, trägt der Reisende die daraus resultierenden Schäden. Sollte die Ursache der Änderung weder dem Reisenden noch Scandinavian Dreams zuzuschreiben sein, tragen beide Parteien ihre eigenen Schäden.

 

Artikel 13 - Preise und Zahlung

1. Bei Abschluss des Vertrags ist der Reisende verpflichtet, eine Anzahlung von maximal 30 % des gesamten vereinbarten Reisepreises zu leisten.

2. Der Reisende hat den Restbetrag des Reisepreises spätestens 60 Tage vor dem Abreisedatum an Scandinavian Dreams zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, erhält der Reisende eine Zahlungserinnerung, in der ihm eine Frist von 3 Tagen eingeräumt wird, um die Zahlung nachzuholen. Unter besonderen Umständen kann der Reisende den Betrag in nachfolgend festzulegenden Raten zahlen, wenn dies ausdrücklich mit Scandinavian Dreams vereinbart wurde.

3. Falls eine Anzahlung vereinbart wurde, ist der Reisende verpflichtet, diese Anzahlung zu leisten. Bei verspäteter Zahlung der Anzahlung erhält der Reisende eine Zahlungserinnerung. Erfolgt die Zahlung nicht, tritt das Inkassoverfahren in Kraft. Preisänderungen und Änderungen der Verfügbarkeit der Reisedienste und/oder Aktivitäten können zutreffen, wenn der Reisende die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt vornimmt.

4. Falls der Reisende in Raten zahlt, ist Scandinavian Dreams berechtigt, die geltenden Preise und Tarife (nur) gemäß den Bedingungen des Vertrags schriftlich anzupassen, wobei eine Frist von mindestens drei Monaten eingehalten werden muss.

5. Sollte der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, ist Scandinavian Dreams berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz oder zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet zu sein.

6. Wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht, können die Preise nach Vertragsabschluss gemäß Artikel 7:507 BW erhöht werden. Scandinavian Dreams wird den Reisenden spätestens 20 Tage vor Beginn der Reisedienste schriftlich über eine mögliche Preissteigerung informieren.

7. Der Reisende ist verpflichtet, die Kosten von Dritten, die nach Zustimmung des Reisenden von Scandinavian Dreams eingeschaltet werden, vollständig zu erstatten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

8. Der Reisende kann keine Rechte oder Erwartungen auf der Grundlage eines zuvor erstellten Kostenvoranschlags geltend machen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

Artikel 14 - Inkassopolitik

1. Wenn der Reisende seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und die festgelegte Zahlungsfrist nicht einhält, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

2. Der Reisende erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit der Aufforderung, den geschuldeten Betrag innerhalb der darin festgesetzten Frist zu begleichen. Zudem wird er über die Folgen des Verzugs informiert. Begleicht der Reisende die Forderung nicht innerhalb dieser Frist, gerät er in Verzug.

3. Ab dem Tag, an dem der Reisende in Verzug ist, hat Scandinavian Dreams ohne weitere Mahnung Anspruch auf die gesetzliche Handelszinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung. Zudem ist der Reisende verpflichtet, die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß Artikel 6:96 BW zu tragen, die nach der Staffelung der Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012 berechnet werden.

4. Sollte Scandinavian Dreams höhere oder zusätzliche Kosten aufwenden müssen, die vernünftigerweise erforderlich waren, ist der Reisende verpflichtet, diese ebenfalls zu erstatten. Dazu gehören auch sämtliche angefallenen gerichtlichen und vollstreckungsrechtlichen Kosten.

 

Artikel 15 - Risikoübertragung

1. Das Risiko des Diebstahls, Verlusts, der Unterschlagung oder Beschädigung von Daten, Dokumenten, Datenbeständen und/oder Gegenständen, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages verwendet, erstellt oder geliefert werden, geht in dem Moment auf den Reisenden über, in dem diese tatsächlich in seinen Besitz übergegangen sind.

 

Artikel 16 - Informationspflicht, Hilfe und Beistand bei Reisedienstleistungen

1. Scandinavian Dreams verpflichtet sich, die vorgeschriebenen Standardinformationen (die wesentlichen Merkmale der Reisedienstleistungen) gemäß Artikel 7:502 - 7:504 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bereitzustellen.

2. Falls Scandinavian Dreams keine oder falsche Informationen bereitstellt, finden die Bestimmungen von Titel 7A des Buches 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf den Vertrag Anwendung. Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zur Erbringung der Reisedienstleistungen, das Beschwerdeverfahren, die Verpflichtung zur Hilfe und Unterstützung, die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Vertragsübertragung.

3. Falls der Reisende und/oder seine Mitreisenden Hilfe oder Unterstützung benötigen, wird Scandinavian Dreams Informationen über örtliche Behörden, medizinische Reisedienste und konsularische Unterstützung bereitstellen sowie dem Reisenden bei der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln und der Suche nach alternativen Reisearrangements helfen. Sollte Hilfe oder Unterstützung aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Reisenden und/oder seines Reisegegesellschafts erforderlich sein, ist Scandinavian Dreams berechtigt, dem Reisenden eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 17 - Reiseunterlagen

1. Die erforderlichen Reiseunterlagen werden dem Reisenden spätestens 7 Tage vor dem Abreisetag zur Verfügung gestellt, es sei denn, dies ist von Scandinavian Dreams aus Gründen, die vernünftigerweise nicht verlangt werden können, nicht möglich.

2. Der Reisende erhält bei der Buchung sofort einen Nachweis über die Buchung der verschiedenen Bestandteile des Vertrages.

3. Sollte der Reisende die (vollständigen) Reiseunterlagen spätestens 3 Arbeitstage vor dem Abreisetag noch nicht erhalten haben, muss er dies unverzüglich Scandinavian Dreams melden.

4. Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Erhalt sofort sorgfältig auf Fehler zu überprüfen und bei etwaigen Fehlern unverzüglich Kontakt mit Scandinavian Dreams aufzunehmen.

 

Artikel 18 - Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

1. Scandinavian Dreams geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Reisenden und der Mitreisenden um und wird diese nur gemäß den geltenden Normen verwenden. Auf Anfrage wird Scandinavian Dreams die betroffene Person über die Verwendung dieser Daten informieren.

2. Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Verarbeitung von Daten, die im Rahmen der Nutzung eines Reisedienstes von Scandinavian Dreams verarbeitet werden. Der Reisende garantiert zudem, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. In diesem Zusammenhang stellt der Reisende Scandinavian Dreams von sämtlichen (rechtlichen) Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Durchführung des Vertrages stehen.

3. Soweit Scandinavian Dreams im Rahmen des Vertrages für die Sicherheit von Informationen sorgen muss, wird diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und ein Sicherheitsniveau bieten, das, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten, nicht unangemessen ist.

4. Scandinavian Dreams kann nach Erteilung der Zustimmung des Reisenden ein oder mehrere Fotos der Reisedienstleistungen und/oder dessen Bewertungen auf der Website und/oder den Social-Media-Kanälen von Scandinavian Dreams veröffentlichen.

 

Artikel 19 - Aussetzung und Auflösung

1. Scandinavian Dreams ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, sobald der Reisende mit der Erfüllung einer aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtung in Verzug gerät, einschließlich der verspäteten Zahlung seiner Rechnungen. Die Aussetzung wird dem Reisenden unverzüglich schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist Scandinavian Dreams nicht für Schäden jeglicher Art verantwortlich, die durch die Aussetzung ihrer Reisedienstleistungen entstehen.

2. Alle Reisedienstleistungen werden unter dem Vorbehalt von (gewichtigen) unvorhergesehenen Umständen angeboten, wie z.B. extreme Wetterbedingungen und/oder örtliche Gegebenheiten, die die Durchführung der Reisedienstleistungen verhindern oder einschränken. Im Falle von unvorhergesehenen oder unsicheren Umständen, die zur Stornierung oder Ausschluss der Reisedienstleistung führen, ist Scandinavian Dreams berechtigt, eine Reisedienstleistung nicht auszuführen und ein gleichwertiges alternatives Angebot zu unterbreiten.

3. Scandinavian Dreams haftet in diesem Fall nicht für Schäden, aus welchem Grund auch immer, die durch die vorübergehende Aussetzung ihrer Reisedienstleistungen entstehen. Die Aussetzung (und/oder Auflösung) hat keine Auswirkungen auf die Zahlungspflichten des Reisenden für bereits erbrachte Reisedienstleistungen.

 

Artikel 20 - Höhere Gewalt (Force Majeure)

1. Scandinavian Dreams haftet nicht, wenn sie aufgrund einer Höherer-Gewalt-Situation ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann.

2. Unter Höherer Gewalt seitens Scandinavian Dreams wird in jedem Fall verstanden, jedoch nicht beschränkt auf: (i) Höhere Gewalt von Zulieferern von Scandinavian Dreams, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Zulieferer, (iii) unvorhergesehene Änderungen von Reisedienstleistungen durch Dienstleister, (iv) Mängel an Sachen, Geräten, Software oder Materialien von Dritten, (v) staatliche Maßnahmen, (vi) Stromausfälle, (vii) Störungen von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationsdiensten (z. B. durch Cyberkriminalität oder Hacking), (viii) Naturkatastrophen, (ix) Krieg und terroristische Anschläge, (x) allgemeine Verkehrsprobleme, (xi) Streiks, Absagen und/oder Ausschlüsse und (xii) andere Situationen, die nach Ansicht von Scandinavian Dreams außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.

3. Scandinavian Dreams haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aufgrund unvorhergesehener Umstände, die dem Reisenden oder einem Dritten, der keine Hilfsperson von Scandinavian Dreams ist, zuzuschreiben sind.

4. Scandinavian Dreams haftet ausdrücklich nicht für die Schneesicherheit am betreffenden Reiseziel.

 

Artikel 21 - Haftungsbeschränkung

1. Falls die Erbringung von Reisediensten durch Scandinavian Dreams zu einer Haftung von Scandinavian Dreams führt, ist diese Haftung auf den Wert des Reisepreises begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens von Scandinavian Dreams vor oder es handelt sich um Personenschäden des Reisenden (die nicht dem Reisenden selbst zugerechnet werden, wie in Absatz 4 dieses Artikels bestimmt).

2. Scandinavian Dreams haftet nicht für allgemeine Informationen in Fotos, Broschüren und anderem Werbematerial oder Informationen von (verlinkten) Websites, soweit diese nicht von Scandinavian Dreams selbst, sondern von Dritten bereitgestellt wurden.

3. Scandinavian Dreams haftet nicht für Betriebsschäden, entgangenen Gewinn und/oder Verluste, versäumte Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand des Reisenden.

4. Im Besonderen haftet Scandinavian Dreams nicht für Umstände, die dem Reisenden oder dem Reisenden selbst zuzuschreiben sind. Hierzu zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich, das Ignorieren von Anweisungen und/oder Warnungen, leichtsinniges oder falsches Handeln, die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten sowie Verletzungen oder andere Schäden, die während der Reisedienste auftreten.

5. Schäden an Kleidung oder anderen Eigentümern des Reisenden, die durch Dritte (nicht Hilfspersonen im Sinne von Artikel 6:76 BW, die nicht an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind) verursacht werden, sind ebenfalls von der Haftung von Scandinavian Dreams ausgeschlossen.

6. Scandinavian Dreams ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website, für Störungen oder für die vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit der Website aus beliebigen Gründen.

7. Scandinavian Dreams übernimmt keine Verantwortung für den rechtzeitigen Erhalt von E-Mails. Der Reisende ist eigenverantwortlich dafür, seine E-Mails rechtzeitig zu überwachen, wenn er Informationen digital erhält. Scandinavian Dreams wird dabei die anwendbaren gesetzlichen Fristen berücksichtigen.

8. Der Reisende ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag verantwortlich. Scandinavian Dreams schließt ausdrücklich jegliche Haftung für (Folge-)Schäden aus, die durch die Ausführung des Auftrags aufgrund von falschen Informationen des Reisenden entstehen.

9. Alle Ansprüche des Reisenden aufgrund einer Vertragsverletzung seitens Scandinavian Dreams verfallen, wenn diese nicht schriftlich und begründet innerhalb eines Jahres bei Scandinavian Dreams gemeldet werden, nachdem der Reisende von den Fakten Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, auf denen er seine Ansprüche stützt.

 

Artikel 22 - Geheimhaltung

1. Scandinavian Dreams und der Reisende verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen eines Auftrags erhalten wurden. Die Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Auftrag und ist auch dann anzunehmen, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn die betreffende Information bereits öffentlich bekannt ist, nicht vertraulich ist und/oder während der Vertragsdauer dem Reisenden nicht durch Scandinavian Dreams zur Kenntnis gebracht wurde und/oder auf andere Weise von Scandinavian Dreams erlangt wurde.

2. Falls Scandinavian Dreams aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an durch das Gesetz oder einen zuständigen Richter oder benannten Dritten weiterzugeben und sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, ist Scandinavian Dreams nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, und der Reisende hat keinen Anspruch auf Auflösung des Vertrages.

3. Für die Weitergabe oder Verbreitung von Informationen an Dritte und/oder die Veröffentlichung von Erklärungen, Empfehlungen oder Produkten, die Scandinavian Dreams an Dritte weitergibt, ist die schriftliche Zustimmung von Scandinavian Dreams erforderlich, es sei denn, eine solche Zustimmung wurde ausdrücklich im Voraus vereinbart. Der Reisende stellt Scandinavian Dreams von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des Vertrauens auf solche Informationen entstehen, die ohne die schriftliche Zustimmung von Scandinavian Dreams verbreitet wurden.

4. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für Dritte, die von Scandinavian Dreams oder dem Reisenden eingeschaltet werden.

 

Artikel 23 - Freistellung und Richtigkeit der Informationen

1. Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen, die er im Rahmen des Vertrages an Scandinavian Dreams übermittelt. Dies gilt auch, wenn diese Daten von Dritten stammen.

2. Der Reisende stellt Scandinavian Dreams von jeglicher Haftung frei, die aus der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Verpflichtungen des vorherigen Absatzes resultiert.

3. Der Reisende stellt Scandinavian Dreams von Ansprüchen Dritter bezüglich geistiger Eigentumsrechte an den vom Reisenden bereitgestellten Daten und Informationen frei, die bei der Ausführung des Vertrages verwendet werden können.

4. Sollte der Reisende elektronische Dateien, Software oder Datenträger an Scandinavian Dreams übermitteln, garantiert der Reisende, dass diese frei von Viren und Mängeln sind.

5. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen (Reise-)Dokumente, wie ein gültiges Reisepass, sowie gegebenenfalls erforderliche Visa, Impfnachweise, Impfungen, Führerschein und Versicherungskarte bei sich zu haben.

6. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, für den Fall, dass der Vertrag den Kauf von Waren umfasst, die an bestimmte Daten und (Beginns-)Zeiten gebunden sind, diese zu beachten, auf Richtigkeit zu überprüfen und rechtzeitig zum angegebenen Beginn der Veranstaltung oder am entsprechenden Datum und Ort anwesend zu sein.

 

Artikel 24 - Meldung von Beschwerden während der Reisedienste

1. Sollte der Reisende während der Reisedienste einen Mangel in der Ausführung der Vereinbarung feststellen, hat der Reisende diesen umgehend an Scandinavian Dreams zu melden. Der Reisende muss Scandinavian Dreams so schnell wie möglich während der Reisedienste telefonisch kontaktieren. Auf diese Weise wird Scandinavian Dreams in die Lage versetzt, das Problem, falls möglich, direkt vor Ort und umgehend zu beheben.

2. Falls der Reisende die im vorherigen Absatz festgelegte Meldepflicht während der Reisedienste nicht erfüllt und es Scandinavian Dreams dadurch nicht ermöglicht wird, den Mangel in der Ausführung der Vereinbarung vor Ort und umgehend, zumindest innerhalb einer angemessenen Frist, zu beheben, wird ein eventuelles Recht auf Schadenersatz eingeschränkt oder ausgeschlossen.

 

Artikel 25 - Weitere Beschwerden

1. Sofern der Reisende mit den Reiseleistungen von Scandinavian Dreams unzufrieden ist oder anderweitig Beschwerden über die Ausführung seines Auftrags hat, ist der Reisende verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Vorfall, der zur Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können mündlich oder schriftlich über info@scandinaviandreams.eu mit dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden.

2. Die Beschwerde muss vom Reisenden ausreichend begründet und/oder erläutert werden, damit Scandinavian Dreams die Beschwerde bearbeiten kann.

3. Scandinavian Dreams wird so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 20 Kalendertagen nach Erhalt der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.

4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Artikel 26 - Anwendbares Recht

1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Scandinavian Dreams und dem Reisenden findet niederländisches Recht Anwendung.

2. Scandinavian Dreams hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Reisenden darüber informieren.

3. Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Scandinavian Dreams und dem Reisenden entstehen, werden durch das zuständige Gericht des Bezirksgerichts Oost-Brabant entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen weisen einen anderen zuständigen Gerichtshof zu.

4. Im Falle von Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die niederländische Version Vorrang.

 

Esch, 1. April 2025

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